Mediation
Angriff ist nicht immer die beste Verteidigung. Gemeinsam betrachten wir Ihre persönlichen Interessen, Ihre Motivation und Ihre Ziele. Ich unterstütze Sie darin, Ihre Interessen zu formulieren und Ihre Konflikte kreativ zu lösen.
Unser Ziel ist eine außergerichtliche Einigung und daraus folgend, eine emotionale Entlastung für alle Beteiligten.
Was ist Mediation?
Eine Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren. Sie hat die Aufgabe zwischen den Partnern zu vermitteln und ist keine Rechtsberatung. Im Gegensatz zur Cooperativen Praxis trete ich als allparteiliche Vermittlerin auf, die Lösung finden Sie gemeinsam selbst.
Eine Mediation ersetzt nervenaufreibende, kostenintensive Streitigkeiten vor Gericht, die regelmäßig mindestens einen Verlierer zurücklassen. Sie eignet sich besonders für Menschen, die auch nach ihrer Trennung und Scheidung weiter miteinander zu tun haben werden. Eltern von Kindern, Eheleute, die nach wie vor wirtschaftlich miteinander verbunden oder am gleichen Arbeitsplatz tätig sind, profitieren besonders von den Vorteilen der Mediation.
VORGEHENSWEISE
Sie führen gemeinsam Gespräche bzw. Verhandlungen in meinem Beisein. Mit meiner Erfahrung als unparteiliche Mediatorin unterstütze ich die meist festgefahrene Kommunikation, so dass für Sie wieder Optionen und Gestaltungsspielräume sichtbar werden.
Eine so von beiden Parteien selbstbestimmt verhandelte Vereinbarung wird erfahrungsgemäß als fair und ausgeglichen empfunden. Da sich in der Lösung die Interessen beider Seiten widerspiegeln, ist dies die beste Garantie dafür, künftige Konflikte zu vermeiden oder ebenfalls einvernehmlich miteinander regeln zu können.
Nach jeder Sitzung erhalten Sie ein Protokoll. Zum Abschluss der Mediation fasse ich Ihre Lösung in einer Vereinbarung zusammen, vereinbare auf Wunsch einen Notartermin und begleite Sie auch zu diesem Termin.
Mit der notariellen Vereinbarung können Sie sich rechtlich so stellen, als wären Sie bereits geschieden. Die tatsächliche Ehescheidung ist dann nur noch ein Formalität von circa 15 Minuten, bei der Sie sich nur einen Anwalt nehmen müssen.
Als Anwaltsmediatorin garantiere ich Ihnen, dass Ihre mit meiner Unterstützung getroffene Vereinbarung rechtlich umsetzbar und vor Gericht stimmig und haltbar ist.
WELCHE KOSTEN ERWARTEN SIE?
Die Kosten eines Scheidungsverfahren vor Gericht berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf Basis des Verfahrenswertes. Dieser erhöht sich entsprechend, wenn Sie auch die sog. Folgesachen der Ehescheidung (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung etc.) gerichtlich klären lassen. Dazu kommen noch die Kosten der Gegenseite, sollten Sie unterliegen.
Im Mediationsverfahren rechne ich Ihre Sitzungen auf Stundenbasis ab. So haben Sie einen überschaubaren Kostenrahmen und bestimmen unabhängig von Fristen und sonstigen Einflussnahmen das Tempo und den Fortgang Ihrer Verhandlungen selbst.
In aller Regel kommen die Teilnehmer in von mir geführten Mediationsverhandlungen innerhalb von 5 bis 6 Sitzungen zu einem beiderseits zufriedenstellenden Ergebnis. Je nach Komplexität der Situation plane ich für eine Sitzung 1 bis 1,5 Stunden ein.
Für die Vereinbarung zum Abschluss der Mediation fällt eine Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an, die Terminvereinbarung und Begleitung zum Notar ist im Preis enthalten.
In einem unverbindlichen und kostenfreien Informationsgespräch lernen Sie mich und meine Arbeitsweise kennen und wir überprüfen gemeinsam, ob eine Mediation für Sie und Ihre Auseinandersetzung in Frage kommt.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.